QUALIFIKATIONEN
In einem Land mit Distrikten ohne einen Nationalen Vorstand
muss die Nationale Repräsentaint entweder Stellvertreterin der Nationalen Repräsentantin, Past Distriktspräsidentin, Vizepräsidentin, Sekretärin oder Schatzmeisterin sein oder gewesen sein, wenn diese Ämter durch Nominierung und Wahlbesetzt worden sind. Eine qualifizierte Stellvertreterin muss zur gleichen Zeit wie die Nationale Repräsentantin gewählt werden. Im Falle einer Vakanz übernimmt die Stellvertreterin der Nationalen Repräsentantin das Amt und die Distriktsvorstände des betreffenden Landes müssen für die restliche Amtszeit eine entsprechend qualifizierte Stellvertreterin der Nationalen Repräsentantin wählen.