NOMINIERUNGEN
jeder Distrikt (Geschäftsführender Vorstand plus Delegierte) kann nicht mehr als eine Nationale Repräsentantin und eine Stellvertreterin nominieren. Nominierungen müssen mit der Zustimmung der Nominierten schriftlich bis zum 31. Oktober an den Nationalen Vorstand oder die Nationale Repräsentantin (wenn kein Nationaler Vorstand besteht) gesendet werden.
Wenn zwei oder mehr Nationale Repräsentantinnen oder Stellvertreterinnen von den Distrikten (jeweils Geschäftsführender Vorstand plus Delegierte) desselben Landes nominiert werden, muss eine interne Wahl stattfinden. Der nationale Vorstand oder die Nationale Repräsentantin schicken an alle Clubs eine Liste der Nominierten mit einer kurzen Beschreibund der ausgeübten Ämter, zusammen mit einem offiziellen Wahlzettel und einem Rückumschlag, der spätestens bis zum 15. Februar zurück geschickt werden muss.